Entsprechend der Regelungen der 42. BImSchV haben Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern Ihre Anlagen in fünf jährlichem Intervall einer Überprüfung zu unterziehen. Zu der Durchführung der Überprüfung sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sowie Inspektionsstellen des Typs A zugelassen.
Für die Durchführung bietet sich zunächst die Begehung der Anlage an, der sich die Sichtung der Dokumentation (Betriebstagebuch) anschließt.